Schulchat RLP Info

Mit dem Schulchat steht Schulen eine weitere Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung. Sie können damit Textnachrichten, Fotos, Sprachnachrichten und Videos teilen.
Beim Schulchat RLP wird das Thema Datenschutz extrem großgeschrieben. Er wurde als sichere, DSGVO-konforme Alternative zu kommerziellen Messengern wie WhatsApp oder iMessage entwickelt, deren Nutzung im Unterricht rechtlich unzulässig ist.

Symbol Schulchat Sprechblase mit Schulcampus Hut

Der Messenger hat folgende Grundfunktionen:

  • Kommunikation Lehrkraft – Schülerinnen und Schüler bzw. Klasse oder Lerngruppe
  • Kommunikation Lehrkraft – Lehrkraft/Kollegium
  • Kommunikation Lehrkraft – Sorgeberechtigte

Eine Kommunikation unter SchülerInnen ist nicht in den Grundeinstellungen eingestellt, kann aber über die Kommunikationsmatrix eingestellt werden.

Der Schulchat greift auf die Gruppen der Benutzerverwaltung im Schulcampus RLP zurück.

Sorgebrechtigte können sich einen eigenen Schulcampus-Zugang über den Zugang ihrer Kinder selbst generieren und so in die Kommunikation eingebunden werden.

Weitere Funktionen sind eine Push-Funktion bei Nachrichtenerhalt und Lesebestätigungen.

Voraussetzungen

  • Schulcampus RLP Schule
  • ausgebildete Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer mit administrativen Rechten
  • Aktivierung des Messengers an Ihrer Schule durch das Pädagogisches Landesinstitut

Anleitungen

Erste Schritte im Schulchat

Freischaltung

pädagogisches Begleitmaterial

Praxis Schulchat

Sie möchten den Schulchat RLP beantragen?

Dann schreiben Sie uns via EPoS an, unter:

bildungsportal@pl.rlp.de

Geändert
23. September 2023
Autor
Christian Mäncher